Krankmeldung

Erkrankt ein Arbeitnehmer, so muss dies dem Arbeitgeber gemeldet werden.

  • Ist im Arbeitsvertrag und ggf. im Tarifvertrag nichts zur Krankmeldung geregelt, gilt das Entgelt­fortzahlungs­gesetz: Ohne ärzt­liches Attest kann der Arbeitnehmer bis zu drei Kalendertagen zu Hause bleiben. Bei längerer Krankheit wir eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung vom Arzt benötigt. Der Arbeitgeber kann aber auch schon vorher eine ärzt­liche Bestätigung einfordern, ohne dass es einer Begründung bedarf (Bundes­arbeits­gericht, Az. 5 AZR 886/11).
  • Die gemein­same Bundes­ausschuss (G-BA) hat am 20. April 2020 bekannt, dass Ärzte Patienten nun doch wieder per Telefon krank­schreiben können. Allerdings nur noch für bis zu sieben Tage. Eine Verlängerung ist nur einmalig für maximal weitere sieben Tage möglich. Die neue Regelung gilt zunächst bis zum 4. Mai 2020. Mehr erfahren

Zum Entgeltfortzahlungsgesetz

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