Erkrankt ein Arbeitnehmer, so muss dies dem Arbeitgeber gemeldet werden.
- Ist im Arbeitsvertrag und ggf. im Tarifvertrag nichts zur Krankmeldung geregelt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz: Ohne ärztliches Attest kann der Arbeitnehmer bis zu drei Kalendertagen zu Hause bleiben. Bei längerer Krankheit wir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt benötigt. Der Arbeitgeber kann aber auch schon vorher eine ärztliche Bestätigung einfordern, ohne dass es einer Begründung bedarf (Bundesarbeitsgericht, Az. 5 AZR 886/11).
- Die gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. April 2020 bekannt, dass Ärzte Patienten nun doch wieder per Telefon krankschreiben können. Allerdings nur noch für bis zu sieben Tage. Eine Verlängerung ist nur einmalig für maximal weitere sieben Tage möglich. Die neue Regelung gilt zunächst bis zum 4. Mai 2020. Mehr erfahren